Warum die integrierte Eingangsstufe prima
mit Gemeinsamem Unterricht harmoniert

Thesenpapier für Treffen Schulpflegschaft GGS Martin-Luther, Brühl, 25.1.2005

Alexander Sigel, Sprecher ”Gemeinsam Lernen Brühl” (sigel@netcologne.de, 0221-470-5322)

 

Motivation

Warum ist diese Frage für die Schulpflegschaft der Martin-Luther-Schule relevant?

Seit Herbst 2004 besuchen aus unserer Initiative zwei Kinder mit Förderbedarf bezüglich geistiger Entwicklung (Joanne (mit Entwicklungsverzögerung) und Tilman (mit Down-Syndrom)) integrativen Unterricht zusammen in einer Klasse der Martin-Luther-Grundschule. Aus unserer Initiative wird ein weiteres Mädchen im Bereich Sprache zusätzlich gefördert und bei einem weiteren Jungen wurde der Förderbedarf aufgehoben, so dass er nun die Martin-Luther-Schule als Regelschule besucht.

 

Oftmals hört man: Die neue Schuleingangsphase bedeutet für uns schon Reform genug: Wie sollen wir uns da auch noch um Gemeinsamen Unterricht kümmern können?

In aller Kürze motiviert die Brühler Elterninitiative Gemeinsam Lernen, warum im Gegenteil beide Konzepte sehr gut zusammenpassen und sich gegenseitig ergänzen:

Weil sie die Schulreform voranbringen hin zu einer Schule mit möglichst später Separation, die den Schüler(inne)n gerecht wird und nicht umgekehrt. Die größere Binnendifferenzierung und Heterogenität, sichtbar z.B. in individuellen Wochen- und Förderplänen, ist förderlich.

 

Salamanca-Erklärung der Vereinten Nationen: Danach sind alle Regierungen aufgefordert, höchstes Augenmerk auf eine zielgerichtete Verbesserung der Schulsysteme dahingehend zu richten, alle Kinder unabhängig von ihren individuellen Schwierigkeiten in das Regelschulsystem einzubeziehen. à Beschluss des Landtages NRW vom 28.5.2003: ist Grundlage für die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in NRW

 

Integrierte, flexible Eingangsstufe, altersgemischte Gruppe, Schuleingangsphase

Ein neu organisierter, auf die individuellen Fähigkeiten der Kinder eingehender Schulanfang - der Schuleingangsphase. Sie umfasst die Klassen 1 und 2 und wird in der Regel jahrgangs-übergreifend organisiert. Die Verweildauer in der Schuleingangsphase beträgt je nach den Fortschritten der Kinder ein bis drei Jahre. Über die individuelle Lernzeit wird während der Eingangsphase entschieden.

Dahinter steht die Beobachtung, dass Kinder, die schulpflichtig werden, mit ganz unterschiedlich ausgeprägten Fähigkeiten und Fertigkeiten in die Schule kommen. Ziel der Schuleingangsphase ist es, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sie dem Grad ihrer Schulfähigkeit entsprechend zu fördern. In der Schuleingangsphase lernen demnach Schülerinnen und Schüler mit günstigen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen und auch besonderen Begabungen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern, deren Kompetenzen und Fähigkeiten noch nicht so weit entwickelt sind. Langsam lernende Schülerinnen und Schüler und solche, die schneller lernen oder besondere Begabungen aufweisen, sollen individuell und gezielt gefördert werden. Durch den weitgehenden Verzicht auf Rückstellungen und die Aufnahme aller Kinder in die Grundschule wird die schon vorhandene Heterogenität der

 

Schülerschaft erweitert. Damit werden die Förderansprüche an die Lehrkräfte im Sinne der Individualisierung und inneren und äußeren Differenzierung deutlich verstärkt.

(Quelle: learn:line, der nordrhein-westfälische Bildungsserver, hrsg. vom Landesinstitut für Schule (LfS), Soest: http://www.learn-line.nrw.de/angebote/schuleingang/index.html) (Umgestellte Auszüge, Hervorhebungen: AS)

 

Gemeinsamer, integrativer Unterricht (GU)

Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen (Handicap bzw. zusätzlichem Förderbedarf) nehmen unter dafür förderlichen Bedingungen gemeinsam am Unterricht in der Regelschule teil. Die Lernziele werden dafür individuell den Fähigkeiten angepasst. Differenzierte Lernziele werden auf unterschiedlichen Lernwegen erreicht.

Kennzeichen:

·         Zusammenarbeit von Lehrern aus dem Regel- und Sonderschulbereich (team teaching), um eine angemessene Betreuung zu gewährleisten

·         zusätzlicher Einsatz von Sonderpädagogen, Sozialpädagogen und anderen Fach- sowie Hilfskräften, wie Therapeuten oder Zivildienstleistende (bei Bedarf)

·         Verbesserung der Schüler-Lehrerrelation, um kleinere Klassen und notwendige Fördermaßnahmen einrichten zu können

·         offener, projektorientierter, binnendifferenzierter und individualisierender Unterricht,

·         differenzierte verbale Leistungsbeurteilung für alle Schüler, die sich an den Lernfortschritten jedes einzelnen Schülers orientiert,

·         Bereitstellung der notwendigen Sach- und Hilfsmittel.

 

Was bleibt zu tun?

Zwei Integrationsmassnahmen sind noch kein Konzept zur integrativen Beschulung. Wir würden uns freuen, wenn es gelänge, Schulamt, Rektorinnen, Lehrerinnen und Eltern zu bewegen, ein gemeinsames Konzept für eine integrative Beschulung an einer Brühler Grundschule zu erarbeiten. Der längerfristige Gegenentwurf – aktuell angesichts PISA: Nicht nur Nicht-Aussonderung, sondern Inklusion: Eine Schule für alle Kinder*.

Von der Integration zur Inklusion



* Z.B. bei: Ines Boban & Andreas Hinz: Qualität des Gemeinsamen Unterrichts (weiter-)entwickeln – Inklusion, in: Leben mit Down-Syndrom Nr. 45, Jan. 2004; S. 10 – 14. http://www.trisomie21.de/inklusion_boban_hinz.pdf