Stadt Brühl, Der Bürgermeister
„Agenda-Preis“
50319 Brühl
Brühl, 29.8.2004
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kreuzberg,
liebe Jury,
hiermit bewirbt sich die im März 2003 gegründete Brühler Elterninitiative „Gemeinsam Lernen“ als nicht rechtsfähige Personengruppe um den Agenda-Preis 2004 der Stadt Brühl in den Kategorien „Kinder, Jugend, Schule, Bildung“ (Bildungs-/Schulwesen) sowie „C: Organisationen, Ortsgruppen, Vereine, Initiativen“.
Weil Integration noch immer nicht der Normalfall ist, engagiert sich die Initiative ehrenamtlich für das Anliegen, mehr Kindern mit Beeinträchtigungen (Handicap) zu ihren Rechten auf soziale Teilhabe, schulische Integration und inklusive, d.h. nicht-aussondernde Bildungschancen zu verhelfen. Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen sollen – auch in Brühl - unter geeigneten Bedingungen nach einem integrativen Gesamtkonzept gemeinsam unterrichtet werden (Gemeinsamer Unterricht - GU).
Die Initiative, zugleich ein Arbeitskreis im Brühler Kinderschutzbund, wird am 18. September das zweite Mal auf dem Agenda-Markt der Möglichkeiten vertreten sein und versteht sich als ein kleiner Baustein im Netz der lokalen Agenda-Arbeit. Der nachhaltige Beitrag im Sinne des Agenda-Prozesses besteht darin, durch lokales Handeln und vernetztes Denken letztlich eine Veränderung des sozialen Klimas, Wertewandel und dauerhaftes Umdenken von unten anzustoßen. Diese soziale Investition in Kinder und die Reform des Bildungssystems wird sich erst langfristig in Lebensqualität auszahlen. Ein konkretes Beispiel ist Uli Roebke aus Brühl, mit dem vor einer Generation in Bonn-Friesdorf integratives Lernen in NRW überhaupt begann.
Anbei unsere Bewerbungsunterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Sigel
- Sprecher -
Wir sind die Zielgruppe des Preises – und erfüllen alle formalen Voraussetzungen
Was hat schulisches gemeinsam-integratives Lernen mit Lokaler Agenda 21 zu tun?
Konkret
Kurz nach unserer Gründung wurde uns auch ohne großen Überbau klar, dass wir uns als Teil des Lokalen Agenda 21-Prozesses verstehen wollen, weil nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung vernetzt stattfindet und stattfinden muss und bei weiter Auslegung des Agenda-Prozesses jeder nachhaltig angelegte lokale Beitrag zur schrittweisen Verbesserung der sozialen Bedingungen Agenda 21-konform ist.
Konkret und auf der praktischen Ebene haben uns die aufgeschlossenen Menschen, welche sich für Lokale Agenda 21 in Brühl und viele wertvolle Projekte engagieren, sehr weitergeholfen, nicht zuletzt die vormalige „Agenda-Dezernentin“ Dr. Elisabeth Hackstein, aber auch der Kontakt zum Kinderschutzbund über Annegret Neumann.
Empirisch
Empirisch gesehen sind wir nicht die einzigen, die „Gemeinsam Lernen“ und „Lokale Agenda“ zusammen betrachten. So ist/war Gemeinsam Lernen, Trier, Teil der dortigen Agenda 21 (http://www.la21-trier.de/laune_netzwerk.php3?f=details&member_id=19), und auch z.B. im Netzwerk Schule, einem Projekt des Arbeitskreises Bildung & Gesellschaft der Lokalen Agenda 21 der Gemeinde Vaterstetten, referierte Gemeinsam Lernen bereits (http://www.vaterstetten-agenda21.de/netzwerk_schule/treffen/einladung.pdf).
Die inzwischen zweimalige Teilnahme am Brühler Agenda-Markt der Möglichkeiten sowie die Erwähnung im Brühler Agenda-Bericht (http://www.bruehl.de/stadt_bruehl/lokale_agenda/agenda_zeitl_uebersicht.pdf) belegt diese Zusammengehörigkeit.
Ehrenamtliches Engagement zur Förderung von Kinderinteressen und des Integrationsgedankens zeigen Amnesty International, der Kinderschutzbund, die neu gegründete Elterninitiative „Gemeinsam Lernen“ und der Verein Sonderspass e.V.“
Zukunftsfähigkeit am Beispiel erleben. Agenda-Markt der Möglichkeiten mit europäischer Mobilitätswoche. Brühler Schloßbote 17.09.2003

Informationsstand Agenda-Markt der Möglichkeiten 2003
Agenda 21-Überbau
Mit Überbau argumentieren wir in weiter Interpretation des Agenda-Schlußdokumentes in deutscher Übersetzung (http://www.geocities.com/RainForest/7090/agd21k00.htm) insbesondere nach Abschnitt 25.14 und Kapitel 36 mit der Verbesserung sozialer Entwicklung im Sinne von Bildungschancen, der Förderung der Schulbildung und des öffentlichen Bewusstseins als Voraussetzung für ökologische Entwicklung:
25.14 Die Regierungen sollen konkrete Schritte unternehmen,
d) um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen, einschließlich der Erziehung zur Verantwortung für Umwelt und Entwicklung, (…) zu vergrößern.
Kapitel 36
Förderung der Schulbildung, des öffentlichen Bewusstseins und der beruflichen Aus- und Fortbildung
36.1 Bildung/Erziehung, öffentliche Bewusstseinsbildung und berufliche Ausbildung stehen mit fast allen Programmbereichen der Agenda 21 in Verbindung; dies gilt in verstärktem Maße für die Bereiche, bei denen es um die Deckung der Grundbedürfnisse und um den Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten, um Daten und Information, die Wissenschaft und die Rolle wichtiger gesellschaftlicher Gruppen geht.
Wenngleich es weniger darum geht, nur von den Zinsen zu leben, geht es doch mit um Verteilungs- und Ressourcengerechtigkeit, um Zugang und Gleichberechtigung; darum, Verantwortung für künftige Generationen zu übernehmen.
Uns ist einsichtig, dass das sicher auszeichnungswürdige Projekt Waldkindergarten diese Aspekte idealer verbindet. Auch fallen wir nicht unter Soziale Ökologie im Sinne Beckers (Becker, Egon (2003): Soziale Ökologie: Konturen und Konzepte einer neuen Wissenschaft. In: Matschonat, Gunda/Gerber, Alexander (Hrsg.), Wissenschaftstheoretische Perspektiven für die Umweltwissenschaften. Weikersheim: Margraf Publishers, 165-195. http://www.isoe.de/ftp/hohenheim.pdf).
Lokale und langfristige Veränderung
Mit Uli Roebke, Brühl, begann vor einer Menschengeneration die integrative Beschulung in NRW, allerdings in Bonn-Friesdorf und später in der Gesamtschule in Bonn-Beuel, weil es in Brühl nicht ging. Der Kontakt zu seinen engagierten Eltern hat uns darin bestärkt, uns dafür einzusetzen, dass heutige Brühler Kinder mit Beeinträchtigungen wohnortnäher integrativ unterrichtet werden können (Roebke 2003, s. Anlage). Seine „integrative Karriere“ hat das Leben vieler Menschen, insbesondere von Mitschülerinnen und Mitschülern bereichert und soziale Veränderung vorangebracht:
An dieser Stelle möchte ich zum Ausdruck bringen, wie unschätzbar wertvoll die Aussage eines jungen Mannes, eines Mitschülers von Uli Roebke aus Bonn, beim Berliner Bundeselterntreffen hier für mich war. Er hatte mich schon während des Plenums beeindruckt, als er ans Mikrophon ging und ungefähr so etwa sagte: "Ich habe hier immer wieder gehört, daß die behinderten Kinder ein Recht darauf hätten, mit ihren nichtbehinderten gleichaltrigen Nachbarskindern zur Schule zu gehen. Leider habe ich hier noch gar nichts davon gehört, daß auch nichtbehinderte Kinder ein Recht darauf haben, mit den behinderten Kinder ihrer Nachbarschaft gemeinsam zur Schule zu gehen. Ich möchte jedenfalls nicht auf meine Zeit mit Uli (ebenfallls ein Junge mit Down-Syndrom, I.B.) verzichtet haben!" Und in der Arbeitsgruppe zur Praxis der Integrationsklassen in den Sekundarstufen der Gesamtschulen konnte er sich differenziert zu vielen Phänomenen und Problemen äußern.
Ines Boban (1997.): Ein(-)Blick in die Praxis 'der Integration' in der Sekundarstufe I am Beispiel einer Schülerin der Gesamtschule Winterhude in Hamburg
http://www.hh.schule.de/gsw/inti/wul-sek1.htm
http://www.bildungsserver.de/db/mlesen.html?Id=15819
Wesentlich ist die soziale Entwicklung der Nicht-Beeinträchtigten:
Unserer Meinung nach ist das wichtigste an der Integration das miteinander Leben und Lernen, aber auch das voneinander Lernen. Im Vordergrund steht für uns, dass behinderte Menschen und nichtbehinderte Menschen lernen, zusammen zu leben, sich gegenseitig so anzunehmen wie sie sind und sich gegenseitig in ihren Stärken zu ergänzen und in ihren Schwächen zu helfen.
Schick, Tobias & Schulte-Lohmöller, Christian (o.J.): Schülererfahrungen im Gemeinsamen Unterricht. Wie wir gemeinsamen Unterricht erlebt haben – zwei ehemalige Schüler berichten. Schulversuch Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung in Rheinland-Pfalz. leb.bildung-rp.de/info/aktuell/integration/schulversuch_4.pdf. http://leb.bildung-rp.de/info/aktuell/integration/schulversuch_1.htm
Der Kreis schließt sich heute damit, dass Uli stundenweise in der Integrativen Tageseinrichtung für Kinder in Brühl-Ost aushilft. Ökonomisch ist er nicht das einzige Beispiel dafür, dass schulische Integration viel später soziale Folgekosten einsparen kann.
Welches sind unsere besonderen Leistungen?
Gegenstand: Engagement für die Einführung und längerfristige Verankerung integrativ-gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen in der Regel-(Grund-)schule (gemeinsamer Unterricht), der über Einzelintegration hinausgeht und unter geeigneten Rahmenbedingungen stattfindet. Sicherstellung eines durchgängigen schulischen Integrationsweges von der integrativen Tageseinrichtung bis zur Sekundarstufe.
Leistungen:
Auf welchen Bereich bezieht sich unser Agenda-Projekt?
Integration ist unteilbar.
Räumlich: auf Brühl insgesamt, teilweise auf den Rhein-Erft-Kreis
Im inhaltlichen Anspruch: Auf schulische und vorschulische Integration, d.h. von der integrativen Tageseinrichtung für Kinder über die Grundschule bis hin zur Sekundarschule.
Zu welchen sichtbaren Verbesserungen / Auswirkungen hat das Projekt geführt bzw. wird es führen?
Wie wurden ökologische, ökonomische und soziale Kriterien für eine nachhaltige Entwicklung berücksichtigt?
Wir danken den Lehrerinnen im Brühler GU für ihr besonderes Engagement.
Sichtbarste Auswirkung ist, dass mit Schuljahresbeginn Herbst 2004 inzwischen drei Kinder mit geistiger Beeinträchtigung in Brühl integrativ beschult werden. Weniger sichtbar ist die erreichte soziale Vernetzung. So interessieren sich derzeit knapp 40 Eltern in Brühl für das Thema, und das Thema wurde aktiv in unterschiedliche Gruppen hineingetragen. Von der Idee her ist dies der Versuch des medienwissenschaftlichen„Agenda-Setting“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Agenda_Setting). Wir meinen, ein erstes Umdenken zu verspüren.
Eine erhoffte sichtbare Verbesserung ist die Einrichtung eines „runden Tisches GU“ in Brühl. Hierzu ist es leider noch nicht gekommen.
Nicht jedes Lokale Agenda 21-Projekt kann die drei Aspekte Ökologie, Ökonomie und soziale Kriterien gleichermaßen berücksichtigen, auch wenn diese Ziele gleichberechtigt nebeneinander stehen. Erst das indirekte Zusammenwirken der Projekte führt zum Ausgleich. Klarer Schwerpunkt unseres Engagements ist die soziale Entwicklung als eine Voraussetzung.
Ökologie
Zugang zu Bildung ist eine Voraussetzung für ökologisches Denken laut Agenda-Abschlußdokument. Konkret haben wir uns bislang wenig mit ökologischen Fragestellungen befasst, was bei integrativem Unterricht auch etwas schwer fällt. Allerdings haben wir auf unserer ersten integrativen Freizeit das Schwerpunktthema „Wald“ bearbeitet.

Integrative Freizeit, Wald-Jugendherberge Windeck-Rosbach
Ökonomie
Nach dem Gutachten von Prof. Preuß-Lausitz, TU Berlin, Institut für Erziehungswissenschaft (Preuss-Lausitz@tu-berlin.de, http://www.tu-berlin.de/fak1/ewi/hp/hp_preuss_lausitz.htm), ist GU kostengünstiger. Lokal ist dies bislang noch nicht belegbar.
„Die empirischen Daten ... bestätigen, dass der gemeinsame Unterricht – bei Einbeziehung aller Kosten – nicht mehr öffentliche Gelder verbraucht als der Unterricht in Sonderschulen, sondern eher weniger.“
Gemeinsamer Unterricht ist präventiv und vermeidet soziale Folgekosten.
Soziale Entwicklung
Konkrete Auswirkungen der sozialen Entwicklung sind bei den Kindern in den beiden Gruppen der Integrativen Tageseinrichtung für Kinder der Stadt Brühl, Brühl-Ost, beobachtbar. Es ist zu erwarten, dass dies bei schulischer Integration ebenso sein wird, zumal die umfangreiche Literatur zu gemeinsamem Unterricht positive soziale Effekte und in der Regel keine schlechteren Lernerfolge nachgewiesen hat, sofern die erforderlichen Mindestbedingungen gegeben sind.
Soziale Lerneffekte bei Brühler Erwachsenen können wir bislang nur anekdotisch anführen.
Die konkrete Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung bringt die Gesellschaft voran!
Auch Kinder ohne Beeinträchtigungen können vom Gemeinsamen Unterricht profitieren. Schon durch die Einführung von individuellen, am jeweiligen Kind orientierten Wochenplänen können Kinder zieldifferent besser gefördert werden. Sozialkompetenz wird entwickelt, Versagensängste werden abgebaut. Die Kinder lernen, dass Menschen unterschiedlich sind, ihre Stärken und Schwächen haben. Gemeinsamer Unterricht erzieht ohne zu moralisieren zu Frieden, Toleranz, Rücksicht und Verantwortung. Dadurch kann sich das Lebensbild ändern.
Diese Kinder werden später vermutlich anders über gesellschaftliche Entwicklungen entscheiden. Daher ist Kinderpolitik langfristige, gesellschaftliche Entwicklungspolitik!
Um dies zu erkennen, muss man bereit sein, vernetzt und in sehr langen Zeiträumen zu denken, insbesondere über zersplitterte Zuständigkeiten und Haushalten einzelner Träger hinweg.
Kontakt:
Brühler Elterninitiative „Gemeinsam Lernen -
für einen integrativen, gemeinsamen Unterricht -
von der Grundschule an"
c/o Alexander Sigel, Sprecher
Schwestern-Brünell-Weg 19, 50321 Brühl
Tel. 02232/154911 (Anrufbeantworter der Initiative)
Tel. 0221/470-5322 (dienstlich)
info@gemeinsam-lernen.net
http://www.gemeinsam-lernen.net/
Mitglied der
Landesarbeitsgemeinschaft NRW
Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen e.V., Dortmund,
ein vom Kultusminister NRW anerkannter Elternverband
Die Initiative engagiert sich im Arbeitskreis „Gemeinsam Lernen“ des Brühler Kinderschutzbundes.
Deutscher Kinderschutzbund (DKSB) Ortsverband Brühl e.V.
Geschäftsstelle Liblarer Straße 10, 50321 Brühl
Tel. 02232/49899
Kinderschutzbund-Bruehl@gmx.de
http://www.kinderschutzbund-bruehl.de/
Mitglied im Deutschen
Kinderschutzbund Bundesverband e.V. und im
Deutschen Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V.
Wenn Sie uns mit einer steuerabzugsfähigen Spende unterstützen wollen:
Kinderschutzbund, VR-Bank Rhein-Erft,
Konto 70 70 012, BLZ 371 612 89,
Verwendungszweck "Gemeinsam Lernen"
Anlagen:
Motivation: Kinder mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf inklusive Bildung!
Zwar ist sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht in NRW seit 1995 gleichwertig zur aussondernden Förderung in Sonderschulen. Allerdings ist gemeinsamer Unterricht strukturell benachteiligt. Nach unserer Ansicht sind die Rahmenbedingungen für gemeinsamen Unterricht grundgesetzwidrig (3,3 GG). Gemeinsamer Unterricht steht unter dem Haushaltsvorbehalt, obwohl er nachweislich bei Betrachtung des Gesamtsystems günstiger ist. Die Stellenpauschalierung wird dem individuellen Kindeswohl nicht gerecht. Jede Ausführungsbestimmung hat gemeinsamen Unterricht weiter eingeschränkt. Aktuell gefährdet die geplante weitere Stellenkürzung den gemeinsamen Unterricht nicht nur in der Mindest-Qualität, sondern in der Substanz. Vielerorts gibt es gar kein Angebot auf gemeinsamen Unterricht, und Eltern haben kein uneingeschränktes Wahlrecht. Wo es ein Angebot gibt, ist dieses weder wohnortnah noch bedarfsdeckend. Noch liegt der integrative Unterricht in Brühl hinter dem Angebot von Köln oder Bonn zurück.
Wie in unserem Flyer (http://www.gemeinsam-lernen.net/Flyer/) skizziert, bietet GU – seit über 25 Jahren bewährt und intensiv untersucht - viele Vorteile, sowohl für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die anders angeregt werden, als auch für Kinder ohne Beeinträchtigungen, die höhere Sozialkompetenz erwerben und bei moderner, zieldifferenter Didaktik mit Wochenplänen auch selbständiger und besser lernen können. Bei vernetzter Betrachtung des Gesamtsystems ist GU überdies kostengünstiger.
GU ist gesetzlich gleichwertig, aber strukturell unterentwickelt
Nach dem NRW-Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Schulen vom 24.4.1995, §7 Schulpflichtgesetz ist die sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht an Regelschulen der Förderung an Sonderschulen gleichwertig. Tatsächlich wird aber die überwiegende Mehrheit der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach wie vor an Sonderschulen unterrichtet. Da die Kapazität des Gemeinsamen Unterrichts planwirtschaftlich künstlich beschränkt ist, werden sogar Kinder an Sonderschulen unterrichtet, deren Fachgutachten als Förderort den Gemeinsamen Unterricht empfehlen (Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den schulischen Förderort - VO-SF).
Wir Eltern sind überzeugt, dass auch nach fachlicher Einzelfall-Prüfung, durch welchen Förderort das Kindeswohl am besten verwirklicht werden kann, noch viel mehr Kinder als bisher im GU sein sollten und GU in Deutschland strukturell benachteiligt wird. Die einzige Grenze für Integration ist, dass Lehren und Lernen für Schüler und Lehrer noch unter angemessenen Qualitätsstandards möglich ist. Damit hängt die so genannte Integrierbarkeit von Kindern mit Beeinträchtigungen weniger von den Kindern selbst denn von den Rahmenbedingungen der Ressourcen im GU ab. Finnland als PISA-Vorzeigeland integriert seine 15% Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regelschule, allerdings unterstützen dort auch hoch qualifizierte Fachkräfte dauerhaft im Unterricht. Auf dem Weg zu einer echten Schule für alle müssten deutlich mehr Ressourcen für GU in den Grundschulbereich fließen, auch um Folgekosten zu vermeiden.
Unsere Bilanz in Zahlen
17 monatliche Treffen, etwa 220 Mails im internen Verteiler und weit über tausend in dieser Angelegenheit, sicher ebenso vielen Stunden ehrenamtlichen Engagements, unermüdlich Gespräche mit Parteien, dem Kreisschulamt und dem Schulträger
+ Drei geistig beeinträchtigte Kinder in die Regelgrundschule integriert
+ GU durch ca. 1.000 EUR private Spendenmittel gefördert
+ Schulausschuss am 24.7.2003 und am 20.11.2003 mit GU befasst. Valerie Schulz jetzt als sachkundige Einwohnerin zu GU im Schulausschuss
+ Thema in Brühl einschlägig besetzt
+ Starke Vernetzung erreicht, z.B. Kinderschutzbund, Agenda-Prozess, Gemeinsam Lernen Landesarbeitsgemeinschaft, GEW Bonn, etc.
+ GU ist in Brühl inzwischen politisch gewollt
„Der Bürgermeister begrüßt und unterstützt die integrative Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen. …
Die Stadt Brühl und das Kreisschulamt sind übereingekommen, die integrative Beschulung für die Stadt Brühl konzeptionell weiterzuentwickeln, mit dem Ziel, durch die Bündelung finanzieller und personeller Ressourcen die Möglichkeit integrativer Beschulung zu erweitern.“ (Schulausschuss 20.11.2003)
Zeitleiste unserer Aktivitäten
Was zu tun bleibt
- Die bisherige Integration ist auf wenige Kinder in Einzelfall-Integration beschränkt.
- Diese Einzelintegration erfordert intensivstes Engagement der Eltern.
- Die Vernetzung umfasst noch nicht wirklich Schulen und Lehrkräfte
- Uns ist bis dato kein integratives Gesamtkonzept für Brühl bekannt.
- Wir kennen noch keine Brühler (Grund-)Schule, die GU in ihr Schulprogramm aufnehmen wird und an der wir uns für GU engagieren können.
- Es gibt noch keinen Brühler Arbeitskreis für GU, an dem GrundschullehrerInnen, SonderpädagogInnen, Eltern, der Schulträger und weitere Einrichtungen und Organisationen beteiligt sind. Wir können uns daher derzeit nicht in die Konzeptentwicklung und den Veränderungsprozess einbringen.
- Die konkreten personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen für GU in Brühl sind uns noch nicht bekannt. Angesichts der hohen Klassenstärken sowie der aktuellen landesweiten Kürzungen für sonderpädagogische Förderung im GU in Verbindung mit dem Erlass zur Sonderpädagogischen Förderung vom 29.1.2004 (Amtsblatt 3/2004) befürchten wir jedoch, dass der Aufbau eines qualitativ hochwertigen neuen GU-Standortes in Brühl ernstlich gefährdet ist. Institutionell gesichertes Team-Teaching wie an Modell-Schulen kann es so nicht geben.
- Die Zuweisung für Mehrbedarf für GU-Lehrmittel war im laufenden Schuljahr unzureichend und wird auch im kommenden Schuljahr vermutlich nicht ausreichen.
- Die Zeit drängt, denn die Neueinführung von GU bedarf mehrerer Monate Vorlauf.
Aus unserem Forderungskatalog
· GU als Ziel des Schulträgers öffentlich benennen!
· Zeitplan und Meilensteine aufstellen!
· Schwerpunktschule(n) für GU benennen, GU ins Schulprogramm aufnehmen, GU institutionalisieren!
· Übergreifenden Arbeitskreis GU in Brühl einrichten!
· Eltern viel stärker in den Prozess der Entwicklung einer Integrativen Grundschule einbeziehen! Zukunftskonferenz!
· Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zunächst in einer Klasse zusammenfassen, damit die Förderstunden dem Ideal des Team-Teaching / der Doppelbesetzung näher kommen, Kompetenz aufgebaut und Engagement konzentriert werden kann sowie Eltern sich besser unterstützen können!
· Die Voraussetzungen für GU müssen Qualitätsstandards entsprechen! Hierzu zählen insbesondere:
o eine angemessene Anzahl von Förderstunden in der Klasse
o möglichst feste Zuordnung der Sonderpädagogen zu einem Kollegium (keine „Koffer“-Integration durch Förderlehrer)
o pädagogisches Integrationskonzept
o intensiver Erfahrungsaustausch und Fortbildung
o eine ausreichende Unterstützung der an GU interessierten Lehrkräfte sowie
o eine geringere Klassenstärke.
· GU arbeitet derzeit am unteren Qualitätslimit, begrenzt durch gedeckelte Stundenzuweisungen. Ein weiterer Abbau von Förderstunden unter durchschnittlich 3h pro Kind und Woche ist keinesfalls mehr tragbar, sondern führt in Köln und Bonn zum Zusammenbruch! 15% Personalkürzung nach früheren Kürzungen ist zu viel! Dieselben Bedingungen verhindern praktisch den Aufbau in Brühl. Daher schließen wir uns den Kölner und Bonner Forderungen an und fordern nachdrücklich eine dem Kindeswohl und dem Gebot der Nicht-Aussonderung gerecht werdende Zahl an GU-Förderstunden ein.
· Daher: Moratorium für den GU-Erlass und die geplante Stellenkürzung. Rücknahme der GU einengenden Ausführungsbestimmungen, zurück zum Geist des Gesetzes von 1995! GU als kleines System weiterhin unterfüttern!
· Der Brühler Schulausschuss möge, ähnlich dem Kölner, zur GU-Situation eine Resolution an das Land richten (vgl. Beschlussvorlage Dringlichkeitsantrag Köln vom 26.4.2004).
· Automatische Anpassung der Personalressourcen im GU in der Grundschule nach der Oktoberstatistik – wie bei Sonderschulen und im Regelunterricht auch – oder Änderung der inzwischen undurchschaubaren Berechnungsgrundlage überhaupt!
· Förderstunden am individuellen Bedarf eines Kindes festmachen, nicht pauschalieren (grundgesetzwidrig 3,3 GG)!
· Landesweit mehr personelle Ressourcen in Grundschulen und in den GU stecken! Wenn GU an Grundschulen so ausgestattet wäre wie nun neu in der Sekundarstufe I, müsste das Land für GU an Grundschulen doppelt so viel ausgeben wie bisher! Mehr Prävention!
· Der Korridor für Neuaufnahmen von GU-Kindern darf nicht halbiert werden!
· Der Rhein-Erft-Kreis soll seinen GU-Stellenschlüssel für GU komplett ausschöpfen und ggf. von anderen Kreisen zurückgegebene Restanteile des Landes-Mehrbedarfs anfordern. Darüber hinaus soll geprüft werden, welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten für ein neues GU-System in Brühl bestehen (u.a. auch Zeitkontingente u.ä.).
· Integration in Regelschulen ab 2005 ohne zusätzliche Ressourcen und Förderung ist keine optimale Förderung der Kinder, sondern Haushaltssanierung!
· GU-LehrerInnen weiterhin nach pädagogischen Gesichtspunkten und lokalen Gegebenheiten, nicht pauschal, zuweisen.
· Hin zu einer Grundschule für alle – die den Bedürfnissen aller Kinder gerecht wird!
· Uneingeschränktes Wahlrecht der Eltern auf GU. Weg mit dem Haushaltsvorbehalt!
Aktueller Flyer anlässlich des Jubiläums 5 Jahre integrative Tageseinrichtung für Kinder in Brühl Ost
Auszug aus der Pressemappe (siehe auch http://www.gemeinsam-lernen.net/Presse/)