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Für einen integrativen, gemeinsamen Unterricht - von der Grundschule an

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Wir haben sehr viel Material für Sie gelesen und planen, dieses aufzubereiten. Bis wir soweit sind, hier eine erste Auswahl von Materialien, die wir benutzt haben:

 

[1] Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben –
Gemeinsam lernen
e.V. (Berlin)

www.gemeinsamleben-gemeinsamlernen.de

Mitglieder sind die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesländer.

In Nordrhein-Westfalen ist dies die Landesarbeitsgemeinschaft in Dortmund. LAGNRW@aol.com.

Materialien siehe z.B. [8].

Lokale Träger sind die Ortsvereine, insbesondere:

Gemeinsam Leben- Gemeinsam Lernen Bonn e.V. (gegr. 1982): Frankengraben 27, 53175 Bonn, 0228/311460.
1. Vorsitzende: Frau Irmgard Sturm.
Dort u.a. Imagebroschüre „Es ist normal, anders zu sein“

 

[2] Elterninitative Integrative Schule e.V., Köln (Kölner E.I.S. e.V.)

Kontakt: Herr Jürgen Zastrow (HNO-Arzt), Pionierstr. 5, 50735 Köln,

zastrow@netcologne.de, 0221/7605533).

 

[3] Liste aller Schulen mit gemeinsamem Unterricht im Erftkreis

Stand: 15.4.2003

Sonderpädagogische Förderung. www.sopaed-erftkreis.de

Sonderpädagogische Förderung in Grundschulen (GU)

www.sopaed-erftkreis.de/frame_GU.html

Verantwortlich: Schulaufsicht der Sonderschulen: Frau SAD Heide Luckfiel, 02271/83-4034. heide.luckfiel@erftkreis.de (Schulamt für den Erftkreis, Bergheim)

 

[4] Kooperative Sonderschulklassen

Grundlage: „In Ausnahmefällen können an allgemeinen Schulen ... Sonderschulklassen als Teil einer Sonderschule in kooperativer Form eingerichtet werden“ (Art. 2 Schulverwaltungsgesetz §4 Abs. 6 Satz 5, Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Schulen, NRW)

 

[5] NRW Netzwerk Gemeinsamer Unterricht in der Sekundarstufe I (GU)

www.gu-nrw.de (aber eben nur für Sekundarstufe I, nicht für Grundschulen)

 

[6] Schülererfahrungen im Gemeinsamen Unterricht. Wie wir gemeinsamen Unterricht erlebt haben – zwei ehemalige Schüler berichten. Schulversuch Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung in Rheinland-Pfalz

leb.bildung-rp.de/info/aktuell/integration/schulversuch_4.pdf

 

[7] Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Statement des Hauptvorstandes der GEW zum gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern. Frankfurt, den 24.3.2000

http://home.t-online.de/home/05808697-0001/state.htm

 

[8] Fachtagung „Gemeinsamer Unterricht für Alle“, Gesamtschule Köln-Holweide, 20.4.2002. Materialien.

www.kbs-koeln.de/igs-holweide/seiten/archiv/02/04/gufueralle/gufueralle.htm

  • Memorandum: „Im Gemeinsamen Unterricht hoch hinaus – Das macht Schule!“:
    “Gemeinsamer Unterricht erhält gute Noten in der PISA-Studie. Die Pisa-Studie belegt, dass Schulstruktur, Lernkultur und Lernerfolg einander bedingen.“

 

[9] Die Grünen in Hessen, Plattform 2003: Gemeinsamer Unterricht

„In den meisten anderen europäischen Ländern werden Kinder mit Unterstützungsbedarf bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf wohnortnah in Regelschulen unterrichtet. Im Rahmen des für Deutschland schlechten Ergebnisses ist es zusätzlich bemerkenswert, dass gerade die Länder mit einer niedrigen Sonderschulquote in der PISA-Studie besser abgeschnitten haben.

Dies zeigt, wie notwendig ein bewusster Ausbau heterogener Lerngruppen sowie der gemeinsame Unterricht gerade im Hinblick auf eine Qualitätsentwicklung des Lernens und Lehrens ist.“

http://hessenwahl2003.wilfried-klein.com/bildung/gemeinsamerunterricht/

 

[10] Website: Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern in der Grundschule. Kreis Herford.

Verantwortlich: braun.lip@t-online.de

home.t-online.de/home/05221109222-0008/recht.htm

„Allerdings werden diese 20 Stunden [der Doppelbesetzung] schon lange nicht mehr erreicht. Eine schleichende Qualitätsverschlechterung des Gemeinsamen Unterrichts ist die Folge“

 

„Es ist zu befürchten, daß die zuständigen Behörden verstärkt versuchen werden, Eltern für diese Fördergruppen zu gewinnen und dies als ‚Integration’ zu verkaufen. ... Es wird versucht, über Sonderpädagogische Fördergruppen eine pädagogisch fragwürdige Billiglösung für integrationswillige Eltern anzubieten.“

 

home.t-online.de/home/05221109222-0008/foegr.htm

„Wenn sich gemeinsame Aktivitäten letztlich auf Sport, Musik und die Schulfeiern reduzieren, ist die Frage erlaubt, ob behinderte Kinder dann nicht doch besser in Sonderschulen gefördert werden. ... dass die Frage erlaubt sein muss, ob hier wirklich noch Integration betrieben wird.“

 

[11] Sonderpädagogische Förderung im Erftkreis. Gesetzliche Grundlagen (Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und des Förderortes (VO-SF)

www.sopaed-erftkreis.de/frame_VOSF.html

 

[12] Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Bundesfachgruppenausschuss Sonderpädagogische Berufe

home.t-online.de/home/05808697/tsch~1.htm

 

[13] Phoenix e.V.. Beratung und Hilfen für behinderte Menschen, Regensburg

Kontakt: Rote-Löwen-Str. 10, 93047 Regensburg. Tel. 0941/560938, phoenix@phoenix-regensburg.de

Download-Ecke:

Dort u.a. Bundesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen
(= Behindertengleichstellungsgesetz, BGG, in Kraft seit 1.5.2002), Kommentare dazu und zum SGB IX [18]

www.phoenix-regensburg.de/texte/download.html

 

[14] Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit zum Bundesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen

www.phoenix-regensburg.de/texte/bma-bgg.pdf

„Behinderung – Was ist das?

Von Behinderung spricht man, wenn körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder die seelische Gesundheit eingeschränkt sind und diese Einschränkungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nicht nur vorübergehend beeinträchtigen.“

 

[15] Christa Roebke, Birgit Hüwe & Manfred Rosenberger: Leben ohne Aussonderung. Eltern kämpfen für Kinder mit Beeinträchtigungen.

Berlin: Luchterhand, 2000.

 

[16] Prof. Dr. Gerhard Haas, Leiter des Medizinisch-pädagogischen Fachdienstes der Landeswohlfahrtsverbände Württemberg-Hohenzollern und Baden: Integration behinderter Kinder in Kindergärten und Schulen,

in: Gemeinsam leben. Zeitschrift für integrative Erziehung. 11 (2003) 1, S. 31-34. (Der Beitrag basiert auf einem Vortrag vor dem Bodenseerat am 14.3.2002 in Friedrichshafen, nachgedruckt aus „Spektrum“, Ausgabe 2/2002.

Der Beitrag geht schwerpunktmäßig auf die Situation in Baden-Württemberg ein, die Erfahrungen sind aber übertragbar.

 

Insbesondere:

- In der Praxis eher Pflicht zum Besuch einer Förderschule trotz Gleichwertigkeit der Regelschule.

-         Vermehrte Tendenz, Entwicklungsschwierigkeiten als Behinderung (falsch) zu diagnostizieren, dadurch Trend zur Aussonderung.

-         Institutionelle Interessen von Förderschulen stehen der Realisierung integrativer Ansätze möglicherweise im Wege.

- Lernfortschritte bei lernbehinderten Kindern sind an Regelschulen besser als in Förderschulen (siehe [17]). „Allerdings entwickeln die betroffenen Kinder in Regelschulen ein höheres Problembewußtsein und fühlen sich weniger akzeptiert als jene in Sonderschulen. Dies mag zunächst paradox erscheinen, es ist im Grund genommen aber verständlich. Das Problem mangelnder Akzeptanz ist aber nicht zu lösen, in dem man Kinder mit relativ umschriebenen Entwicklungsschwierigkeiten in den „sozialen Schonraum“ von Sondereinrichtungen absondert, sondern in dem man in Regelschulen und bei den Kindern ohne Entwicklungsschwierigkeiten Bedingungen schafft, die zu einer höheren Akzeptanz gegenüber Kindern mit Schwierigkeiten und damit zu einer sozialen Integration dieser Kinder führen sowie gleichzeitig den gegebenenfalls zusätzlich notwendigen pädagogischen oder sonderpädagogischen Aufwand in der Regelschule sichert.“

 

[17] Haeberlin et al.: Die Integration von Lernbehinderten.

Bern/Stuttgart 1991. Studien des Heilpädagogischen Instituts der Universität Fribourg in der Schweiz.

 

[18] Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

in Kraft seit 1.7.2001.

§4 (3) SGB IX:

Leistungen zur Teilhabe

„Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden können. Dabei werden behinderte Kinder alters- und entwicklungs-entsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv in Planung und Gestaltung der Hilfen einbezogen.“

 

[19] Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen stärken! – Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung -.

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Nordrhein-Westfalen, 13. Wahlperiode. Drucksache 13/3710 vom 26.3.2003, zur Beratung an den Schulausschuss verwiesen zur Beratung am 28.5.2003.

Bezieht sich auf die Sekundarstufe I, ist aber von grundsätzlicher Bedeutung.

 

[20] Mehr Lehrer für gemeinsamen Unterricht

Kölner Stadtanzeiger vom 7.5.2003

Forderung der Landesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, Düsseldorf, nach Nachbesserungen beim Ausbau des integrativen Unterrichts (bezieht sich auf [19]).

 

[21] Prof. em. Dr. Dieter Dumke (ehemals Uni Bonn, Psychologie): GU nützt

Schriftenreihe des KM, Heft 50, 1992, auch zitiert auf der Website von [5],

sowie eine ganze Reihe weiterer Veröffentlichungen zu diesem Thema.

Es sei angemerkt, daß der Psychologe Prof. Dumke eigentlich beauftragt war, herauszufinden, warum die Mode GU nichts tauge. Seit 31.7.2001 emeritiert.

 

 [22] Ablehnung sonderpädagogischer Fördergruppen

„Die Konzeption der sonderpädagogischen Fördergruppen wurde durchweg abgelehnt und allenfalls als Variante für den ländlichen Raum in besonderen Fällen aktzeptiert.“

Website von [5].

 

[23] Prof. Dr. Ulf Preuss-Lausitz: GU ist kostengünstiger

TU Berlin, Institut für Erziehungswissenschaft

Preuss-Lausitz@tu-berlin.de

http://www.tu-berlin.de/fak1/ewi/hp_preuss-lausitz.htm

„Die empirischen Daten ... bestätigen, dass der gemeinsame Unterricht – bei Einbeziehung aller Kosten – nicht mehr öffentliche Gelder verbraucht als der Unterricht in Sonderschulen, sondern eher weniger.“

www.tu-berlin.de/fak1/ewi/hphl/upl/eberwein.htm

Herr Prof. Preuss-Lausitz bietet derzeit u.a. ein Online-Seminar „Einführung in die Integrationspädagogik“ an.

 

[24] LAG Baden-Württemberg „Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen: Stellungnahme zur Integration behinderter Kinder in den Regelunterricht bei der Anhörung des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport im Landtag Baden-Württemberg am 4.6.1997.

zitiert den Abschlußbericht zu den Schulversuchen mit integrativen Lösungen, Baden-Württemberg, S. 300:

www.s-direktnet.de/homepages/andreas.diller/ifi/stellung.htm

 

[25] Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen: Gesetzesentwurf der Landesregierung. Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze.

http://www.mfjfg.nrw.de/aktuelles/mgsff-Referenten-Entwurf_neu1.pdf

 

[26] Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen: Zum Stand der Verwirklichung nichtaussondernder schulischer Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland. Stellungnahme vom April 2003

http://www.gemeinsamleben-gemeinsamlernen.de/Stellungnahme.htm

 

Weitere Literaturempfehlungen:

  • Jutta Schöler: Integrative Schule – Integrativer Unterricht
  • Manfred Rosenberger: Ratgeber gegen Aussonderung
  • Sabine Knauer, Klaus Meißner u.a.: Beiträge zur Überwindung der Sonderpädagogik
  • Florence Cadier: Ich bin Laura. Ein Mädchen mit Down-Syndrom erzählt. Bilderbuch ab 5 Jahren. Hamburg: Oettinger, 2002.

 

 



Letztmals aktualisiert: 05.09.2005
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