Wir haben sehr viel Material für Sie gelesen und planen, dieses aufzubereiten.
Bis wir soweit sind, hier eine erste Auswahl von Materialien, die wir benutzt haben:
[1] Bundesarbeitsgemeinschaft
Gemeinsam leben –
Gemeinsam lernen e.V. (Berlin)
www.gemeinsamleben-gemeinsamlernen.de
Mitglieder
sind die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesländer.
In
Nordrhein-Westfalen ist dies die Landesarbeitsgemeinschaft in Dortmund. LAGNRW@aol.com.
Materialien siehe z.B. [8].
Lokale Träger sind die Ortsvereine,
insbesondere:
Gemeinsam Leben- Gemeinsam
Lernen Bonn e.V. (gegr. 1982): Frankengraben 27, 53175 Bonn, 0228/311460.
1. Vorsitzende: Frau Irmgard Sturm.
Dort u.a. Imagebroschüre „Es ist normal, anders zu sein“
[2] Elterninitative
Integrative Schule e.V., Köln (Kölner E.I.S. e.V.)
Kontakt: Herr Jürgen Zastrow (HNO-Arzt), Pionierstr. 5, 50735
Köln,
zastrow@netcologne.de, 0221/7605533).
[3] Liste aller Schulen
mit gemeinsamem Unterricht im Erftkreis
Stand: 15.4.2003
Sonderpädagogische
Förderung. www.sopaed-erftkreis.de
Sonderpädagogische
Förderung in Grundschulen (GU)
www.sopaed-erftkreis.de/frame_GU.html
Verantwortlich: Schulaufsicht der Sonderschulen: Frau SAD Heide
Luckfiel, 02271/83-4034. heide.luckfiel@erftkreis.de
(Schulamt für den Erftkreis, Bergheim)
[4]
Kooperative Sonderschulklassen
Grundlage: „In Ausnahmefällen können an allgemeinen Schulen
... Sonderschulklassen als Teil einer Sonderschule in kooperativer Form
eingerichtet werden“ (Art. 2 Schulverwaltungsgesetz §4 Abs. 6 Satz 5, Gesetz
zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Schulen, NRW)
[5] NRW Netzwerk
Gemeinsamer Unterricht in der Sekundarstufe I (GU)
www.gu-nrw.de (aber eben nur für Sekundarstufe
I, nicht für Grundschulen)
[6] Schülererfahrungen im
Gemeinsamen Unterricht. Wie wir gemeinsamen Unterricht erlebt haben – zwei
ehemalige Schüler berichten. Schulversuch Gemeinsamer Unterricht von Kindern
mit und ohne Beeinträchtigung in Rheinland-Pfalz
leb.bildung-rp.de/info/aktuell/integration/schulversuch_4.pdf
[7] Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft. Statement des Hauptvorstandes der GEW zum
gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und
Schülern. Frankfurt, den 24.3.2000
http://home.t-online.de/home/05808697-0001/state.htm
[8] Fachtagung
„Gemeinsamer Unterricht für Alle“, Gesamtschule Köln-Holweide, 20.4.2002.
Materialien.
www.kbs-koeln.de/igs-holweide/seiten/archiv/02/04/gufueralle/gufueralle.htm
- Memorandum: „Im Gemeinsamen Unterricht hoch
hinaus – Das macht Schule!“:
“Gemeinsamer Unterricht erhält gute Noten in der PISA-Studie. Die
Pisa-Studie belegt, dass Schulstruktur, Lernkultur und Lernerfolg einander
bedingen.“
[9] Die Grünen in Hessen,
Plattform 2003: Gemeinsamer Unterricht
„In
den meisten anderen europäischen Ländern werden Kinder mit Unterstützungsbedarf
bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf wohnortnah in Regelschulen unterrichtet.
Im Rahmen des für Deutschland schlechten Ergebnisses ist es zusätzlich
bemerkenswert, dass gerade die Länder mit einer niedrigen Sonderschulquote in
der PISA-Studie besser abgeschnitten haben.
Dies
zeigt, wie notwendig ein bewusster Ausbau heterogener Lerngruppen sowie der
gemeinsame Unterricht gerade im Hinblick auf eine Qualitätsentwicklung des
Lernens und Lehrens ist.“
http://hessenwahl2003.wilfried-klein.com/bildung/gemeinsamerunterricht/
[10]
Website: Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern
in der Grundschule. Kreis Herford.
Verantwortlich: braun.lip@t-online.de
home.t-online.de/home/05221109222-0008/recht.htm
„Allerdings werden diese 20 Stunden [der
Doppelbesetzung] schon lange nicht mehr erreicht. Eine schleichende
Qualitätsverschlechterung des Gemeinsamen Unterrichts ist die Folge“
„Es ist zu befürchten, daß die zuständigen Behörden
verstärkt versuchen werden, Eltern für diese Fördergruppen zu gewinnen und dies
als ‚Integration’ zu verkaufen. ... Es wird versucht, über Sonderpädagogische
Fördergruppen eine pädagogisch fragwürdige Billiglösung für integrationswillige
Eltern anzubieten.“
home.t-online.de/home/05221109222-0008/foegr.htm
„Wenn sich gemeinsame Aktivitäten letztlich auf
Sport, Musik und die Schulfeiern reduzieren, ist die Frage erlaubt, ob
behinderte Kinder dann nicht doch besser in Sonderschulen gefördert werden. ...
dass die Frage erlaubt sein muss, ob hier wirklich noch Integration betrieben
wird.“
[11]
Sonderpädagogische Förderung im Erftkreis. Gesetzliche Grundlagen
(Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und des Förderortes (VO-SF)
www.sopaed-erftkreis.de/frame_VOSF.html
[12] Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft, Bundesfachgruppenausschuss Sonderpädagogische
Berufe
home.t-online.de/home/05808697/tsch~1.htm
[13] Phoenix e.V.. Beratung und
Hilfen für behinderte Menschen, Regensburg
Kontakt:
Rote-Löwen-Str. 10, 93047 Regensburg. Tel. 0941/560938, phoenix@phoenix-regensburg.de
Download-Ecke:
Dort u.a. Bundesgleichstellungsgesetz für Menschen
mit Behinderungen
(= Behindertengleichstellungsgesetz, BGG, in Kraft seit 1.5.2002), Kommentare
dazu und zum SGB IX [18]
www.phoenix-regensburg.de/texte/download.html
[14]
Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit zum Bundesgleichstellungsgesetz
für Menschen mit Behinderungen
www.phoenix-regensburg.de/texte/bma-bgg.pdf
„Behinderung – Was ist das?
Von Behinderung spricht man, wenn
körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder die seelische Gesundheit
eingeschränkt sind und diese Einschränkungen die Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft nicht nur vorübergehend beeinträchtigen.“
[15]
Christa Roebke, Birgit Hüwe & Manfred Rosenberger: Leben ohne
Aussonderung. Eltern kämpfen für Kinder mit Beeinträchtigungen.
Berlin: Luchterhand, 2000.
[16]
Prof. Dr. Gerhard Haas, Leiter des Medizinisch-pädagogischen Fachdienstes
der Landeswohlfahrtsverbände Württemberg-Hohenzollern und Baden: Integration
behinderter Kinder in Kindergärten und Schulen,
in: Gemeinsam leben. Zeitschrift für integrative
Erziehung. 11 (2003) 1, S. 31-34. (Der Beitrag basiert auf einem Vortrag vor
dem Bodenseerat am 14.3.2002 in Friedrichshafen, nachgedruckt aus „Spektrum“,
Ausgabe 2/2002.
Der Beitrag geht schwerpunktmäßig auf die Situation
in Baden-Württemberg ein, die Erfahrungen sind aber übertragbar.
Insbesondere:
- In der Praxis eher Pflicht zum Besuch einer
Förderschule trotz Gleichwertigkeit der Regelschule.
-
Vermehrte Tendenz, Entwicklungsschwierigkeiten als
Behinderung (falsch) zu diagnostizieren, dadurch Trend zur Aussonderung.
-
Institutionelle Interessen von Förderschulen stehen der
Realisierung integrativer Ansätze möglicherweise im Wege.
- Lernfortschritte bei lernbehinderten Kindern sind
an Regelschulen besser als in Förderschulen (siehe [17]). „Allerdings
entwickeln die betroffenen Kinder in Regelschulen ein höheres Problembewußtsein
und fühlen sich weniger akzeptiert als jene in Sonderschulen. Dies mag zunächst
paradox erscheinen, es ist im Grund genommen aber verständlich. Das Problem
mangelnder Akzeptanz ist aber nicht zu lösen, in dem man Kinder mit relativ
umschriebenen Entwicklungsschwierigkeiten in den „sozialen Schonraum“ von
Sondereinrichtungen absondert, sondern in dem man in Regelschulen und bei den
Kindern ohne Entwicklungsschwierigkeiten Bedingungen schafft, die zu einer
höheren Akzeptanz gegenüber Kindern mit Schwierigkeiten und damit zu einer
sozialen Integration dieser Kinder führen sowie gleichzeitig den gegebenenfalls
zusätzlich notwendigen pädagogischen oder sonderpädagogischen Aufwand in der
Regelschule sichert.“
[17] Haeberlin et al.:
Die Integration von Lernbehinderten.
Bern/Stuttgart 1991. Studien des Heilpädagogischen
Instituts der Universität Fribourg in der Schweiz.
[18] Neuntes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB IX)
in Kraft seit 1.7.2001.
§4 (3) SGB IX:
Leistungen zur Teilhabe
„Leistungen für behinderte oder von Behinderung
bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass nach Möglichkeit Kinder
nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten
Kindern betreut werden können. Dabei werden behinderte Kinder alters- und
entwicklungs-entsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen
beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv in Planung und Gestaltung der Hilfen
einbezogen.“
[19]
Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen stärken! –
Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung -.
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Nordrhein-Westfalen, 13. Wahlperiode.
Drucksache 13/3710 vom 26.3.2003, zur Beratung an den Schulausschuss verwiesen
zur Beratung am 28.5.2003.
Bezieht sich auf die Sekundarstufe I, ist aber von
grundsätzlicher Bedeutung.
[20]
Mehr Lehrer für gemeinsamen Unterricht
Kölner Stadtanzeiger vom 7.5.2003
Forderung der Landesarbeitsgemeinschaft
„Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, Düsseldorf, nach Nachbesserungen beim
Ausbau des integrativen Unterrichts (bezieht sich auf [19]).
[21]
Prof. em. Dr. Dieter Dumke (ehemals Uni Bonn, Psychologie): GU nützt
Schriftenreihe des KM, Heft 50, 1992,
auch zitiert auf der Website von [5],
sowie eine ganze Reihe weiterer
Veröffentlichungen zu diesem Thema.
Es sei angemerkt, daß der Psychologe
Prof. Dumke eigentlich beauftragt war, herauszufinden, warum die Mode GU nichts
tauge. Seit 31.7.2001 emeritiert.
[22] Ablehnung sonderpädagogischer
Fördergruppen
„Die Konzeption der sonderpädagogischen
Fördergruppen wurde durchweg abgelehnt und allenfalls als Variante für den
ländlichen Raum in besonderen Fällen aktzeptiert.“
Website von [5].
[23]
Prof. Dr. Ulf Preuss-Lausitz: GU ist kostengünstiger
TU Berlin, Institut für
Erziehungswissenschaft
Preuss-Lausitz@tu-berlin.de
http://www.tu-berlin.de/fak1/ewi/hp_preuss-lausitz.htm
„Die empirischen Daten ... bestätigen,
dass der gemeinsame Unterricht – bei Einbeziehung aller Kosten – nicht mehr
öffentliche Gelder verbraucht als der Unterricht in Sonderschulen, sondern eher
weniger.“
www.tu-berlin.de/fak1/ewi/hphl/upl/eberwein.htm
Herr Prof. Preuss-Lausitz bietet
derzeit u.a. ein Online-Seminar „Einführung in die Integrationspädagogik“ an.
[24]
LAG Baden-Württemberg „Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen: Stellungnahme zur
Integration behinderter Kinder in den Regelunterricht bei der Anhörung des
Ausschusses für Schule, Jugend und Sport im Landtag Baden-Württemberg am
4.6.1997.
zitiert den Abschlußbericht zu den
Schulversuchen mit integrativen Lösungen, Baden-Württemberg, S. 300:
www.s-direktnet.de/homepages/andreas.diller/ifi/stellung.htm
[25] Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und
Familie des Landes Nordrhein-Westfalen: Gesetzesentwurf der Landesregierung.
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer
Gesetze.
http://www.mfjfg.nrw.de/aktuelles/mgsff-Referenten-Entwurf_neu1.pdf
[26]
Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen: Zum Stand der
Verwirklichung nichtaussondernder schulischer Förderung in den Schulen der
Bundesrepublik Deutschland. Stellungnahme vom April 2003
http://www.gemeinsamleben-gemeinsamlernen.de/Stellungnahme.htm
Weitere
Literaturempfehlungen:
- Jutta
Schöler: Integrative Schule – Integrativer Unterricht
- Manfred
Rosenberger: Ratgeber gegen Aussonderung
- Sabine
Knauer, Klaus Meißner u.a.: Beiträge zur Überwindung der Sonderpädagogik
- Florence
Cadier: Ich bin Laura. Ein Mädchen mit Down-Syndrom erzählt. Bilderbuch ab
5 Jahren. Hamburg: Oettinger, 2002.